Einen Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt. ausgenommen hierbei sind die Klassen M, L oder T. Die Dauer der Probezeit beträgt zwei Jahre.
4 Sitzungen a´ 135 Minuten und 1 Fahrprobe zwischen der 1. und 2. Sitzung
mindestens 6, höchstens 12
mindestens 2, höchstens 4 Wochen
Die Teilnahmebescheinigung zum Aufbauseminar muss in der Regel 8 Wochen nach der Anordnung des Seminars bei der Führerscheinbehörde vorgelegt werden. Bei Nichteinhaltung des Termins wird der Führerschein entzogen. Wirtschaftliche Gründe rechtfertigen keine Fristverlängerung. Deshalb: Kommt sofort nach Erhalt Eurer Aufforderung in die Fahrschule!
| Punktekonto | Maßnahme der Führerscheinbehörde | Was kann ich tun? | Punkteabzug |
|---|---|---|---|
| max. 8 Punkte | Bei Erreichen von 8 Punkten 1. schriftliche Verwarnung. Hinweis: Aufbauseminar | Freiwilliges Aufbauseminar | 4 Punkte |
| max. 9 - 13 Punkte | 2 Punkte | ||
| max. 14 - 17 Punkte | 2. schriftliche Verwarnung Anordnung eines Aufbauseminars, wenn in den letzten 5 Jahren kein Seminar besucht wurde Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung Hinweis auf FS-Entzug |
Aufbauseminar auf Anordnung (Frist beachten! Gefahr: Führerscheinentzug) | Kein Punkteabzug |
| Freiwillige verkehrs-psychologische Beratung | 2 Punkte | ||
| 18 Punkte | Führerscheinentzug |
4 Sitzungen a´ 135 Minuten und 1 Fahrprobe zwischen 1. und 2. Sitzung
mindestens 6, höchstens 12
mindestens 2, höchstens 4 Wochen
Werden Sie aktiv, bevor die Gefahr eines Führerscheinentzugs droht!
Außerdem sind natürlich auch Termine
nach Vereinbarung möglich.