Führerscheinantrag (wird durch die Behörde 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters bearbeitet).
| Klasse | A1 | B | BE | A18 | A | M |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Klasse | 16 | 18 | 18 | 18 | 25 | 16 |
Umfang der theoretischen Ausbildung
Der theoretischen Ausbildung liegen Lehrpläne zugrunde, die in der Fahrschule ausliegen. Die Teilnahme am Theorieunterricht ist Pflicht. Die Mindestdauer ist je Ausbildungsklasse verschieden. Er besteht aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff.
Bei Ersterwerb 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten. Bei Erweiterungen 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Klasse A1, A18, A: 4 Doppelstunden
Klassen B, M: 2 Doppelstunden
Dienstag, Donnerstag: 17.00 - 20.00 Uhr
Die Gesamtzahl der Fahrstunden kann Ihnen niemand voraussagen. Sie wird von mehreren Umständen bestimmt. Die wichtigsten sind: Ausgeglichenheit, Begabung, Motivation und Mitarbeit. Auch das Lebensalter hat Einfluss.
Die praktische Ausbildung erfolgt nach der Stufenausbildung der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände. Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lernfortschritt mittels einer Diagrammkarte in jeder Fahrstunde aktuell zu verfolgen.
Der praktische Unterricht setzt sich aus Grundausbildung und Sonderfahrstunden zusammen. Wir berücksichtigen Ihre Terminwünsche.
| Klasse | Sonderfahrstunden * | ||
|---|---|---|---|
| überland | Autobahn | Dunkel | |
| A1, B, A | 5 | 4 | 3 |
| BE | 3 | 1 | 1 |
| Erweiterung A1 auf A | 3 | 2 | 1 |
* Die Grundausbildung sollte möglichst abgeschlossen sein, bevor mit diesen Fahrten begonnen wird
Außerdem sind natürlich auch Termine
nach Vereinbarung möglich.